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   OLG Karlsruhe, 13.03.1992 - 10 U 285/91   

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https://dejure.org/1992,9888
OLG Karlsruhe, 13.03.1992 - 10 U 285/91 (https://dejure.org/1992,9888)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.1992 - 10 U 285/91 (https://dejure.org/1992,9888)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 1992 - 10 U 285/91 (https://dejure.org/1992,9888)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mietwagen; Pauschaltarife; Aufwendungen; Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 254

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Aachen, 09.02.1996 - 14 C 372/94

    Gesonderte Ausweisung des sog. MPU-Aufschlags auf PKW-Einzelteile in der

    Dementsprechend obliegt es dem Geschädigten, schlüssig darzulegen und zu beweisen, dass der finanzielle Aufwand für das Ersatzfahrzeug zu den "erforderlichen" Kosten der Schadensbeseitigung gehört (vgl. OLG Karlsruhe, r + s 1992, 341).

    Dabei ist es dem Geschädigten, obwohl Mietwagenunternehmen von sich aus häufig nur sogenannte Unfallersatztarife anbieten und bei Pauschaltarifen teilweise Sicherheit oder Vorauszahlung verlangen, auch möglich und zumutbar, sich nach anderen Tarifen zu erkundigen, weil solche Angebote weiterhin bekannt sind (OLG Karlsruhe, r + s 1992, 341, OLG Hamm, r + s 1996, 23 f).

  • AG Brandenburg, 02.11.2006 - 31 (33) C 4/03

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Baumarktbetreibers: Schädigung eines

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur nämlich zu Recht seit langem anerkannt, dass zwar in Grenzen der Inhaber eines Bau-Großhandels für die Sicherheit der Kunden während des Aufenthaltes auf dem Betriebsgelände verantwortlich ist; er kann sich aber grundsätzlich darauf verlassen, dass der Kunde den durch die Örtlichkeiten offenkundigen Gefahren selbst Rechnung trägt ( BGH, VersR 1959, Seite 899 ; BGH, VersR 1961, Seite 715; BGB-RGRK-Steffen, 12. Aufl., § 823 Rn. 263, jeweils m.w.N.; OLG Oldenburg, ZfSch 1992, Seiten 197 f. ).
  • LG Osnabrück, 20.03.2003 - 1 O 3324/02

    Kfz-Werkstatt, Verkehrssicherungspflicht

    Die Beklagten durften demgegenüber ihrerseits darauf vertrauen, dass sich ein Kunde -- wenn er sich schon in den Werkstattbereich begibt -- auf solche Gefahren, wie sie insbesondere von typischem "Werkstattzubehör" ausgehen, einstellt und waren nicht gehalten, ihn von vornherein der Werkstatt zu verweisen oder zusätzliche Schutzvorkehrungen gegen Gefahren dieser Art. zu treffen (vgl. dazu auch OLG Oldenburg, ZfS 1992, 197 (198)).
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